Versorgungsfälle
Grundsätzlich können im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung die folgenden Leistungen zugesagt werden:
- Altersrente
- Hinterbliebenenrente
- Invalidenrente
Auch hier gilt wieder, dass der Gesetzgeber bzw. die Finanzverwaltung recht eindeutige Grenzen gesetzt hat, was unter einer Altersrente verstanden werden kann bzw. wer als Hinterbliebener anzusehen ist.